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Wer unberechtigt urheberrechtlich geschützte Werke anbietet, kann nicht nur mit dem Rechteinhaber Probleme bekommen. Die Reaktion der Rechteinhaber dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein: Wird eine Rechtsverletzung durch Teilnehmer sog. p2p-Filesharing Netzwerke festgestellt, wird abgemahnt - und das massenhaft. Dann geht es um die Abgabe einer Unterlassungserklärung und vornehmlich die Erstattung angeblich entstandener Rechtsanwaltskosten. Dass aber neben dem Rechteinhaber bei Zeiten auch die Staatsanwaltschaft nicht die Augen vor vermeintlichen Rechtsverletzungen verschließt, zeigt der Fall aus Essen.
Beitrag von M. Baumann
30.12.2009, 13:10 Uhr
Soweit mir bekannt ist, finden solche Razzien doch auch auf Messen u.ä. statt, um vor allem Händlern aus Fernost (die leider immer noch kopieren was das Zeug hält) das Geschäft zu vermiesen. Massenhaft werden Produkte, wie etwa Porzellan, im Design kopiert und dann als "Billigware" auf den Markt geworfen. Finde es nur richtig, dass diese dann im Schredder landen.
Raubkopien: Razzia durch Staatsanwaltschaft von 18.12.2009
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