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Der BGH hatte Ende letzter Woche über die Rechtsbeständigkeit der Eintragung eines Legosteins als Marke zu entschieden.
Beitrag von Michaela N.
27.12.2009, 11:24 Uhr
Neben der technischen Funktion dieser Noppen beim Legostein, ist doch - wie ich finde - der Begriff "Lego" mittlerweile als Allgemeinbegriff in den täglichen Sprachgebrauch eingegangen, so dass auch dies einer der Gründe sein könnte, weshalb "Legostein" ein freibleibender Begriff im Sinne des Markenrechts sein muss.
Legostein: Als Marke gelöscht von 20.07.2009
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