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Das OLG Hamburg hatte in einer Berufungsentscheidung (vom 11.03.2009; Az.: 5 U 35/08) darüber zu befinden, ob ein Wettbewerbsverein neben seinen eigenen Pauschalkosten für eine ausgesprochene Abmahnung auch die Kosten für die Beanspruchung eines Rechtsanwalts für das Aussprechen einer Zweitabmahnung in derselben Sache erfolgreich geltend machen kann.
Beitrag von
16.12.2009, 07:42 Uhr
Wie kann es denn sein, dass durch eine Gerichtsentscheidung eine Sache noch undurchsichtiger und verworrener wird? Man sollte doch meinen, dass Gerichte eine klare Sprache sprechen und die Rechtslage transparent darstellen sollten. Allein beim gemütlichen Lesen Ihres Artikels muss man ja schon aufpassen, den Kontext richig zu versehen. Ich weiß ja nicht wie es Ihnen geht, aber mich frustrieren solche Dinge eher: zu wissen, dass sich Gelehrte der Rechtswissenschaft gründlich mit einem Sachverhalt beschäftigen, um ihn juristisch optimal zu "lösen" und am Ende kommt ein "Ungetüm" heraus...
OLG Hamburg: Wettbewerbsverein bekommt nach eigener Abmahnung nicht die Kosten einer beauftragten anwaltlichen Zweitabmahnung erstattet von 15.12.2009
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