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Der BGH hat vorgestern über die Zulässigkeit einer mit dem Slogan "20% auf alles" angekündigten Rabattaktion entschieden.
Beitrag von Markus K.
15.12.2009, 16:01 Uhr
Bravo! Wer solch eine agressive Kundenwerbung schaltet, dem sind alle Mittel recht. Mich wundert nicht, dass bei Kontrollkäufen herauskam, dass man den Kunden täuschen will.
Werbung mit der Ankündigung: "20% auf alles" von 24.11.2008
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