Leserkommentar zum Artikel Werbung mit der Ankündigung: "20% auf alles"

Der BGH hat vorgestern über die Zulässigkeit einer mit dem Slogan "20% auf alles" angekündigten Rabattaktion entschieden.

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"außer Tiernahrung"!

Beitrag von Markus K.
15.12.2009, 16:01 Uhr

Bravo! Wer solch eine agressive Kundenwerbung schaltet, dem sind alle Mittel recht. Mich wundert nicht, dass bei Kontrollkäufen herauskam, dass man den Kunden täuschen will.

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