Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof dargestellt, unter welchen wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen Produkte mit einer „Geld-zurück-Garantie“ angepriesen werden dürfen und wie der Verbraucher adäquat über die Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Garantie zu informieren ist.
Beitrag von Mario W.
14.12.2009, 07:08 Uhr
Eigentlich könnte man in Bezug auf den Joghurt doch immer diese Geld-Zurück-Garantie beanspruchen. Egal, ob das Produkt gefällt bzw die gewünschte Wirkung eintritt oder nicht... Ich denke da an den regelmäßigen Joghurtesser, der aus purer Langeweile und "Spaß an der Freud" die Barcodes sammelt, die er aufgrund des immensen Joghurtverzehrs sowieso zu Hause hat und nun ein paar Zeilen erfindet, um "schwupps-die-wupps" sein Geld zurück zu erhalten. Eigentlich eine gute Idee, so kurz vor Weihnachten!;-)
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de