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Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird.
Beitrag von Unbekannt
10.12.2009, 21:23 Uhr
Hallo,
ich habe eine Frage passend zum Thema. Aus Ärger und Unspielbarkeit eines Spieles möchte ich dieses nun nach zwei Monaten zurückgeben und mein Geld zurückfordern. In vilen Foren wird über die gleichen Probleme berichtet, die ich auch habe. Ich habe das Spiel legal über einen Download-Manager des Publishers erworben. Dieser schließt die Rückerstattung mit Verweis auf die AGBs aus. Mit Berufung auf ein Update am Releasetag, bin ich der Annahmne, dass das Spiel über Gefahrübergabe schon Mängel hatte. Kann ich mich trotz Onlineerwerb auf diesen Rechtbestand berufen?
Der Kauf von Software aus rechtlicher Sicht von 20.04.2007
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