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Ebay-Händler aufgepasst: Das OLG Hamm (Urteil vom 04.08.2009; Az.: 4 U 11/09) hat entschieden, dass inkorrekte Informationen im Rahmen der rechtlichen Angaben über den Verkäufer nicht durch ein korrektes Impressum auf der mich-Seite „geheilt“ werden können.
Beitrag von Unbekannt
07.12.2009, 07:46 Uhr
Wie sieht das aus wenn das Impressum auf der Angebotsseite einmal im Rahmen rechtliche Informationen zum Anbieter steht und einmal innerhalb des Auktionsangebotes auf der gleichen Seite Nur das es im Rahmen falsch ist und im Angebot richtig? Ist das auch abmahnfähig?
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