Leserkommentar zum Artikel eBay-Händler dürfen "Paypal"-Gebühren nicht an Kunden weiterreichen

Das LG Hamburg urteilte kürzlich, dass es wettbewerbswidrig sei, die durch das eBay-Bezahlungssystem "PayPal" entstandenen Gebühren an die Kunden weiterzureichen, ohne darüber in den eBay-Auktionstexten zuvor informiert zu haben.

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Kein Paypal als Zahlungsmethode - Käufer zahlt per PAYPAL - Wer trägt die Gebühr????

Beitrag von Lolarennt
30.11.2009, 14:51 Uhr

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn bei einer Auktion als Zahlungsmethode lediglich Abholen bzw. Überweisung angegeben ist und der Käufer den Kaufbetrag per PAYPAL überweist.
Wer trägt hier die Kosten für die PAYPAL Gebühren?
Gruß
Lolarennt

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

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