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Das Landgericht Stuttgart hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10.07.2009; Az.: 40 O 44/09) darüber zu befinden, ob die Werbeaussage eines Möbelhauses „Die besten Küchen zum besten Preis! Deutschlands Preismacher Nr. 1 – wir haben den besten Preis!“ wettbewerbswidrig ist.
Beitrag von Nele S.
30.11.2009, 13:22 Uhr
Hätte das Gericht denn jetzt anders entschieden, wenn der Sternchentext direkt unter dem Werbeslogan abgedruckt und lesbar gewesen wäre? Ich habe den Eindruck, dass doch alle Möbelhäuser mit solcher einer Tiefst-Preis-Garantie werben, so dass der Verbraucher davon gar nicht bzw. kaum noch beeinflusst wird.
Spitzenstellung: Wer hat die besten Küchen zum besten Preis im ganzen Land? von 30.11.2009
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