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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz die Hersteller derartiger Geräte zu Recht verpflichtet, die auf den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitgestellten und mit Altgeräten gefüllten Behältnisse auf eigene Kosten zurückzunehmen und zu entsorgen, auch soweit diese fremde Altgeräte enthalten.
Beitrag von Unbekannt
28.11.2009, 08:14 Uhr
Also ist diese Art der Rücknahme- bzw. Entsorgungspflicht mit der der Plastikflaschen oder des Altpapiers zu vergleichen? Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass die Elektrogeräte-Hersteller in diesem Fall weniger erfreut sind, da es sich sicherlich nur um nicht wiederverwertbaren "Müll" und somit um Kosten handelt. Währenddessen sich die Kommunen bzw. privaten Entsorger um das Altpapier regelrecht streiten, da damit noch Geld zu verdienen ist.
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten entsorgen von 27.11.2009
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