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Vor Kurzem wurde die Frage an die IT-Recht Kanzlei herangetragen, ob die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) im Online-Shop rechtlich verpflichtend sei. Der Verfasser hat sich interessiert an die Recherche gemacht und zur Beantwortung der Frage diese News verfasst.
Beitrag von Uwe Weber
25.11.2009, 15:07 Uhr
@meinem Vorredner (Shopbetreiber)
Natürlich ist derartiges mit einer einigemassen "intelligenten" Software machbar. Gerade im Zeitalter der Mengenrabatte ist es auch für Endverbraucher interessant zu wissen, wie lange die Ware noch genießbar ist. Logistisch dürfte das kein Problem darstellen - Flexibilität in der OrgaAnpassung ist angesagt.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Liebe Kollegen, Ihren Ausführungen zu den spezialgesetzlichen Regelungen des LMKV schließe ich mich an. Allerdings gehört nach meiner Auffassung das Mindesthaltbarkeitsdatum zu den Angaben, welche für die Entscheidung, ob er ein Verbraucher sich für oder gegen ein Produkt entscheidet,... » Weiterlesen
Die MHD-Angabe wäre auch praktisch kaum durchführbar. Stellen Sie sich vor, es sind noch 267 Stck. mit MHD 31.12.2009 am Lager. Nachgefüllt wird, bevor der Vorrat aufgebraucht ist, d.h. dahinter stehen schon Kisten mit MHD 31.3.2010. Woher soll die Shop-Software "wissen", wann im Shop das Datum zu... » Weiterlesen
Da wird der Kauf per Mausklick komplizierter als man sich wünscht. Natürlich möchte ich als Kunde nur "haltbare" Lebensmittel erhalten und das - wenn möglich - für mehr als drei Tage nach Erhalt. Warum sonst sollte ich sie sonst kaufen? Von daher wäre ein ausdrückliches Ausweisen des... » Weiterlesen
Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Muss auch der Lebensmittel-Online-Shop die Haltbarkeit seiner Produkte ausweisen? von 21.11.2009
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