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Für Händler, die Waren über die Plattform Amazon verkaufen, besteht derzeit keine Möglichkeit, in unmittelbarem räumlichen Bezug zu den Preisen den Hinweis "inkl. Mwst." darzustellen. Dies sei, so ein Mitarbeiter von Amazon Services in einer der IT-Recht Kanzlei vorliegenden E-Mail an einen Mandanten, momentan auch „nicht vorgesehen“. Der Kunde erhalte aber eine detaillierte Aufstellung aller Kostenbausteine kurz vor Abschicken der Bestellung . Der Amazon-Mitarbeiter riet zudem, einfach den Zusatz "Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer" dem Händlernamen anzuhängen...
Beitrag von Albert Bender
24.11.2009, 15:02 Uhr
Es ist wirklich unglaublich, wie Online-Händlern das Leben schwer gemacht wird! Als ob es nicht schon schwierig genug wäre, die Ware an die Kundschaft zu bringen, nein, ständig wird man mit Abmahnungs-Fallen etc. konfrontiert! Daher, bin ich sehr dankbar für Ihre mehr als detaillierte Ausführung bezüglich der Amazon-Plattform!!! Damit haben Sie sicherlich zu mehr Rechts-Klarheit beigetragen... Mit bestem Dank und freundlichem Gruß, A.B.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Hallo an alle! Amazon bietet doch selbst auf Ihrer Plattform Artikel an, auch ohne Grundpreise anzugeben, welches Gesetz gilt für die denn?Ist Amazon nicht auch Verpflichtet die Grundpreise anzugeben, immerhin verkaufen diese doch in Deutschland.... Gruss
Warum wird hier wieder auf den Gesetzgeber geschimpft? Soll dieser jetzt, nur weil ein US-amerikanischer Konzern nicht Willens ist, seine Software so anzupassen, dass man seine Angebot rechtskonform gestalten kann, seine Gesetze anpassen? Wedelt hier wieder der Schwanz mit dem Hund?
Es ist schier unglaublich, wie in diesem unseren Lande mit denjenigen umgegangen wird, die versuchen der Wirtschaftskrise zu entgehen. Statt die(Klein)unternehmer zu unterstützen, haut man ihnen immer wieder in die Fresse und unterstützt dabei die Abzocker (die Rechtsverdreher der... » Weiterlesen
Wie praxisrelevant ist eigentlich die Möglichkeit der Verhängung eines Bußgelds nach § 10 PAngV i.V.m. § 3 I Nr. 2 WiStG?
Ich verstehe das nicht warum Amazon die Preisangaben nicht auf die Reihe kriegt da sie ja eben auch auf eigene Rechnung verkaufen. Naja vielleicht traut sich auch niemand den Branchenriesen abzumahnen, da ist es bei kleinen Händler deutlich einfacher schnelles Geld abzuzocken weil die sich weniger... » Weiterlesen
Sie schreiben, der Zusatz gelte nicht für Kleingewerbetreibende. Im Sellerforum steht aber das Gegenteil. Ich zitiere: Es geht im Zusammenhang mit dem Kleinunternehmer ausschließlich um die Umsatzsteuer (Versandkosten sind ein anderes Thema). Es ist inzwischen allgemein üblich, einen Preiszusatz... » Weiterlesen
Der Hinweis "inkl. Mwst" stellt keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar. Beachten Sie in dem Zusammenhang § 1 II PAngV (Hinweispflicht): "(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages... » Weiterlesen
Ein guter Hinweis. Bei der Ergänzung des Logos um den Hinweis sehen wir allerdings ein Problem. So darf das Logobild (unserer Kenntnis nach) laut Amazon nur 120 x 30 Pixel groß sein. Wäre dann der Zusatz tatsächlich noch lesbar?
Ihr Beitrag ist nicht ganz korrekt. Der Händlername wird in der Listenübersicht nur dann nicht angezeigt, wenn man ein Logo verwendet. Schneller wäre es doch, wenn man einfach Namen und Logo um den Zusatz erweitert!?
Kann nicht auch die Angabe "Alle Preise inkl. MwSt.“ erfolgreich abgemahnt werden? Es ist doch eine Selbstverständlichkeit. Daher erweckt sie den Eindruck einer Besonderheit, die keine ist. Siehe: Werbung mit angeblichen Selbstverständlichkeiten... » Weiterlesen
Abmahnfalle Preisangaben bei Amazon: Was Sie dagegen tun können! von 23.11.2009
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