Transparente Preise: Wie müssen Online-Shops auf Mindermengenzuschläge hinweisen?
Geringe Bestellmengen können Shop-Betreibern ein (finanzieller) Dorn im Auge sein. Während sich die Fixkosten für Verpackung, Lieferschein und Co ab einem bestimmten Bestellwert amortisieren, bleiben Online-Händler bei einem niedrigen Bestellwert möglicherweise zu einem gewissen Teil auf ihren Kosten sitzen. Ein sinnvolles Preiskorrektiv kann in diesem Fall ein sogenannter Mindermengenzuschlag sein. Doch für die Erhebung eines solchen Zusatzbetrags gelten bestimmte Vorschriften. Hält sich der Online-Händler nicht an diese, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, wie Shop-Betreiber Mindermengenzuschläge konkret ausweisen müssen, um teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden.
Bürokratischer Unsinn
Beitrag von Thomas
22.01.2018, 20:36 Uhr
Würde man einen Preis tatsächlich so auszeichnen wie empfohlen (also inkl. Mindermengenzuschlag) , würde man nichtmal mehr an Kunde die mehr bestellen wollen derartige Artikel verkaufen können, weil der Einzelpreis im transparenten Preisvergleichsnetz nicht mehr Konkurrenzfähig ist. Die Erfahrung zeigt das niemand der Kunden derartige Hinweise wahrnimmt. Die meisten sehen den Preis .. oh so teuer .. und weg sind sie wieder.
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