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In fast schon regelmäßigen Abständen erreichen uns Anrufe von verwirrten eBay-Händlern, denen über das VeRi-Programm Angebote wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen gesperrt wurden. Sie hatte „Palo Santo“ angeboten, das Holz des im Volksmund unter diesem Namen bekannten Baumes.
Beitrag von Vida Latina
23.11.2009, 17:45 Uhr
Hallo,
wir betreiben seit einiger Zeit einen Webshop mit Produkten aus Peru. Demzufolge haben wir auch das bekannte Palo Santo Holz im Programm. Mit dem Webshop gibt es auch keine Probleme, da fast alle unsere Produkte in Handarbeit hergestellt werden bzw. unter dem entsprechenden Herstellernamen angeboten.
Um nun das Geschäft ein wenig anzukurbeln, haben wir Artikel auch bei Ebay eingestellt .. was dann folgte spare ich an dieser Stelle aus, das es ja in Ihrem Artikel bereits ausführlich behandelt wurde.
Der Witz ist allerdings, dass alle Nachweise an Ebay, dass man allgemein gültige Bezeichnungen wie "Tanne", "Buche" oder eben auch "Palo Santo" nicht schützen lassen kann (was da in Italien geschützt wurde ist nämlich nicht nachvollziehbar). Doch da die italienische Firma jedesmal "eidesstattlich" versichert, dass ein Markenrecht verletzt wird, erfolgt seitens Ebay die Löschung.
Wir würden nun gern den Spieß umdrehen und eine Unterlassung gegen die Lynpha Vitale SRL beantragen. Grundsätzlich besteht eine Rechtschutzversicherung um einen Anwalt damit zu beauftragen. Aber die wiederum nur, wenn ein unmittelbarer Anspruch GEGEN uns erhoben wird - was ja nicht der Fall ist.
Somit suchen wir jemand engagierten, der mit uns dieses leidige Thema endlich zu Ende bringt.
mfg
W. Erhart
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Es wäre ja irgendwie mal interessant, sich den Markenname Tisch auf italienisch zu sichern.... dann könnte man ja (rein theoretisch) an besagte italienische Firma wenden.. und mal reinen ebensolchen zu machen.... wäre sicher auch spannend.... Ich meine: wenn man mal so weit runter geht, sich... » Weiterlesen
Fauler Zauber mit Palo Santo, dem heiligem Holz von 17.07.2008
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