Ab dem 13.01.2018: gesonderte Gebühren für Nachnahme noch zulässig?
Dürfen Online-Händler ab dem 13.01.2018 gesonderte Gebühren für die Nachnahme verlangen? Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei gibt es gute Argumente, die für eine Vereinbarkeit der Nachnahme mit den gesetzlichen Neuregelungen sprechen.
Nachnahme und was DHL selbst dazu sagt
Beitrag von Gerhard
12.01.2018, 12:17 Uhr
Ich habe bei............... folgenden Kommetar abgegeben:
Hallo zusammen, ganz einfach. Es gibt von DHL ein Infoblatt zur Nachnahme. Link hier: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiWvu3JtM7YAhUHUhQKHeznBUYQFgguMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.dhl.de%2Fcontent%2Fdam%2Fimages%2Fpdf%2FGK%2FServices%2Fdhl-infoblatt-nachnahme-122016.pdf&usg=AOvVaw35Jn010RxhklPGW4iqRDID
oder
https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/ab-200-pakete/services/diskret.html
Preise sind aufgeführt und es geht ganz klar daraus hervor, dass es sich um ein Barzahlungsgeschäft handelt. Wenn DHL bei sich selbst auch möglicherweise Kartenzahlungen akzeptiert/ tolleriert, verstösst DHL gegen seine eigenen Statuten / Geschäftsbedingungen und das ist nicht Sache des Verkäufers oder des DHL Geschäftspartners. Damit fällt Nachnahme nicht unter das Verbot. Wenn allerdings höhere Nachnahmekosten (wie sehr häufig) verlangt werden, dann ist das abmahnfähig.
Viele Grüße Gerhard
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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NN und Packstation von Roman H., 30.11.2018, 20:25 Uhr
Soweit mir bekannt, ist ein NN-Versand an eine Packstation nach wie vor möglich. Die Sendung wird dann allerdings in eine Filiale umgeleitet.
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Fehler im Artikel von Bob, 10.01.2018, 16:30 Uhr
Schon seit längerem hat die DHL den Service gestrichen, via EC/Kreditkarte an Packstationen zu bezahlen, ergo ist ein Versand einer Nachnahme-Bestellung an eine Packstation nicht möglich!
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