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Leserkommentar zum Artikel

Neuer Gesetzesentwurf: Entgelte für alle gängigen Zahlungsmittel ab 2018 sollen unzulässig sein

Am 25.11.2015 wurde auf europäischer Ebene die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (2015/2366/EU) erlassen. Jüngst hat die Bundesregierung einen korrespondierenden Umsetzungsentwurf vorgelegt, der die wesentlichen Regelungsinhalte zum 13.01.2018 in das deutsche Recht übertragen soll. Zwar werden mit den neuen Vorschriften vor allem Zahlungsdiensteanbieter adressiert. Allerdings ist auch ein Paragraf enthalten, der Zusatzentgelte für alle gängigen Zahlungsmittel verbietet und damit Zahlungsabwicklungen im Online-Handel von Grund auf revolutionieren wird. Mehr zum aktuellen Entwurf und seinen Auswirkungen lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Herr

Beitrag von Quehl
06.12.2017, 17:51 Uhr

Können die Internetdiensteanbieter nach dem Umsetzungsgesetz weiterhin Kontoabbuchungen verlangen, obwohl ich auch überweisen könnte? Die Bankverbindung scheint regelmäßig auf Rechnern zu sein, die mit dem Internet verbunden sind. Das ist für mich unzumutbar, was die Internetdiensteanbieter nicht glauben wollen und daher sich auch nicht nach §312a verpflichtet fühlen.

Quehl@gmx.de

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Herr von Norbert, 17.08.2018, 18:26 Uhr

    Ein Reiseanbieter im Internet verlangt bei Kreditkartenzahlung sofort den ganzen Reisepreis, bei Banküberweisung nur 20% und den Rest 6 Wochen vor Abreise. Ist diese Erschwerung der Kreditkartenzahlung zulässig ?

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