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Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.
Beitrag von Hedi Jakob
16.11.2009, 09:07 Uhr
Rezeptsammlungen im Internet erfreuen sich - meiner Erfahrung nach - großer Beliebtheit. Selbstverständlich ist neben der Zubereitungsbeschreibung auch immer das Bild ausschlaggebend, da dies schließlich "den Appetit anregt". Jedoch wissen wir doch alle, dass Fotografen stundenlang das Essen in die richtige Position bringen, um das ideale Feinschmecker-Foto zu erstellen. Macht es deshalb nicht Sinn, nur dem Rezept als solchem Urheberschutz zukommen zu lassen? Gerade das ist doch das Werk des Kochs. Ob ein Foto davon eine gewisse Gestaltungshöhe besitzt, bleibt für mich zweifelhaft.
Risiko? Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet von 13.11.2009
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