Interview: Antti Tiilikainen von der Reclay Group zum neuen Verpackungsgesetz
Ab 2019 löst das Verpackungsgesetz (VerpackG) die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und wird zu diesem Zeitpunkt auch für Online-Händler bindend. Welche Änderungen dieses Gesetz mit sich bringt und wie insbesondere Händler mit geringeren Verpackungsmengen dem oftmals notwendigen Übel der Verpackungslizenzierung begegnen können, haben wir Herrn Tiilikainen von der Reclay Group gefragt.
Gute Frage
Beitrag von Tiertherapieshop24.de
10.11.2017, 10:11 Uhr
Das ist eine sehr gute Frage, wir verwenden auch Verpackungen 2 mal oder lassen direkt vom Großhändler versenden. Ist das nicht alles doppelt gemoppelt. Kann der Kunde sagen wir sollen die Verpackung zurücknehmen? Also müssten wir für einen Karton den wir versenden ein Returenschein mit liefern bzw für den Karton noch mal ein Karton zu senden? Das ist doch meiner Meinung nach alles Qutsch. Im Laden kann sich das ja verstehen aber im Onlinehansel ?
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Wer kontrolliert die Mengen von Mac, 11.11.2017, 23:56 Uhr
Wenn ich z.b. 1 Tonne Kartons verwende aber nur 100 Kg lizensiere, wer kontrolliert das ?
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Neue oder gebrauchte Artikel von IT-Recht Kanzlei, 10.11.2017, 16:48 Uhr
Generell gilt: Egal ob Sie neue oder gebrauchte Kartons verwenden: Die Lizenzierungspflicht liegt bei Ihnen. Das heißt, dass Sie bei Anfragen der Behörden in der Nachweispflicht sind und stets sicherstellen müssen, dass alle von Ihnen verwendeten Verpackungen bereits lizenziert wurden. Sie sollten... » Weiterlesen
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Gebrauchte verpaclung oder weiterleitung als händler von 997, 10.11.2017, 08:54 Uhr
Wie ist es wenn ich kartons nehme die gebraucht sind bzw zeitungen nehme als verpackungsmaterial oder auch vom lieferanten nur die ware erhalte und weiter versende....denk das ich doch nicht doppelt lizenzieren muss...wie muss ich das beweisen bzw muss ich dann das im impressum mitteilen usw?
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