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Leserkommentar zum Artikel

eBay: FAQ zur geplanten Produktbild-Zwangslizenzierung (Update)

Mitte Mai hat die Handelsplattform eBay zukünftige Änderungen für die Nutzung der Verkaufsdienste angekündigt, die seitdem unter Online-Händlern große Wellen schlagen. Spätestens ab Februar 2018 sollen Gewerbetreibende durch neu gefasste Plattform-AGB zur generellen Abtretung von Nutzungsrechten an ihren Artikelbildern und weiteren Informationen wie Produkttitel und Artikelbeschreibungen verpflichtet werden; bis zu jenem Zeitpunkt werden sie zur freiwilligen Rechtseinräumung aufgefordert. Die folgenden FAQ der IT-Recht Kanzlei gehen auf Zweck, Inhalt, Konsequenzen und Besonderheiten der neuen Regelung ein, analysieren diese rechtlich und zeigen möglichen Haftungsfolgen für Händler auf.

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Zum Artikel von Camaleonte vom 21.10.2017

Beitrag von Christian Petersen
23.10.2017, 10:59 Uhr

Wenn Ihre Einschätzung stimmen würde, dann wäre der Punkt 22 der It-Rechts-Kanzlei nicht richtig? Rein rechtlich würde ich mich als Händler dann doch lieber auf die Auskunft eines Anwalts verlassen.

Formulierungen wie wahrscheinlich, in der Regel, vermutlich oder im Augenblick nicht geplant, ausgesprochen unwahrscheinlich, erst einmal... lassen mich dann doch eher misstrauisch werden. Unterschreiben sollen wir doch eine allumfassende Abgabe der Bildrechte und Texte an ebay und dies zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich !!! Die Vergangenheit zeigt doch das Ideen die noch heute unmöglich erscheinen auf einmal sehr schnell Realität werden.

Wenn Ihre diversen Vermutungen zur Nutzung seitens ebay korrekt sind, dann wäre es doch ein Einfaches für ebay gewesen mit wenigen klaren Sätzen dies in den neuen AGB's zu formulieren !!!

Mit Daten bzw. Informationen wird schon Heute viel Geld verdient siehe artprice.com, lot-tissimo.com etc. Hier wird für Informationen zu vergangenen Auktionen Geld verlangt... warum sollte sich Ebay ein solches Zusatzgeschäft zukünftig entgehen lassen. Im Kunsthandel ist es doch u.a. üblich im Internet nach Ergebnissen, Beschreibungen etc. zu suchen... auch bei ebay... Aufgrund der immensen Datenmengen die ebay vorliegen sind hier auch einzelnen Selektionen nach Themen keine Grenzen gesetzt.

Es geht leider nicht nur um die Fremdverwendung von Bildern an Dritte, es geht vielmehr auch um die Verwendung der Bilder und Beschreibungen durch ebay ... und diese sollen wir ohne Einschränkung erlauben.

Wenn hier seitens ebay rechtliche Sicherheit geschafft werden soll, wäre es doch für ebay problemlos möglich u.a. einen zusätzlichen Satz in die AGB zu schreiben: Die Übertragung der Bildrechte gilt nur für Neuwaren. Gebrauchtwaren sind von den beschriebenen Punkten ausnahmslos ausgeschlossen. Damit wäre doch zumindest eines der vielen Probleme und Unklarheiten einfach und schnell aus der Welt geschafft.

Wo steht denn geschrieben, dass ebay die abgetretenen Daten und Bilder nicht an Dritte, auch außerhalb von ebay handelnde Firmen weiterverkaufen kann ? Hier ist doch ohne Belang ob ebay dies im Augenblick plant oder nicht ... vielleicht kommen die Handelnden ja erst in einem Jahr auf diese Idee. Durch das Akzeptieren der AGB's sollen wir doch ähnlich wie bei einer Unterlassungserklärung eine unwiderrufliche, zeitlich unbegrenzte Abgabe zu erteilen.

Ich denke nicht, dass uns bei einer so allumfassenden Abtretung an ebay Wünsche und Interpretationsversuche weiterhelfen. Vor Gericht zählt doch nur ob ich zugestimmt habe oder nicht und ob der Abmahner Recht bekommt. Und sehr viele Anwählte sehen die Zustimmung als außerordentich bedenklich an.

Allein ebay hätte die Möglichkeit die AGB's diesbezüglich möglichst schnell einfach und präzise zu formulieren, zwei Drittel der neuen Bedingungen wegzulassen und alsbald für absolute Rechtssicherheit zu sorgen !!!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 38 Kommentare vollständig anzeigen

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