Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Das OLG Hamm hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 30.07.2009; Az.: 4 U 69/09) darüber zu urteilen, ob der Wiederverkäufer von Konzerttickets für den Ausfall des Konzerts haftet und ob er im Falle das Ausfalles seinen Gewinn aus der Differenz zwischen Karten- und Verkaufspreis behalten dürfe.
Beitrag von G. Bretscheider
10.11.2009, 13:49 Uhr
Da ich eine leidenschaftliche Konzertbesucherin bin, habe ich Ihren Artikel natürlich mit großer Aufmerksamkeit gelesen. Allerdings ist mir nicht so ganz klar, woran ich den typischen Wiederverkäufer erkenne. Meinen Sie den Ebay-Händler oder denjenigen, der vor der Konzerthalle seine letzten Karten an den Mann/die Frau bringen will (nannte man das nicht mal "Schwarzmarkt"?)?...Beste Grüße!
Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.
Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de