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Es ist erstaunlich aber wahr: Viele Anbieter von jugendgefährdenden oder zumindest entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten (wie etwa sog. 3D-Shooter, Erotikangeboten oder problematischen Forenthemen), sind sich oftmals nicht über die Notwendigkeit der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten bewusst.
Beitrag von Kuyru
25.08.2008, 08:49 Uhr
Vielen Dank für diesen informativen Beitrag, der mir weiterhelfen wird.
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