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Leserkommentar zum Artikel

Nichtrücksendung der Ware binnen 14 Tagen nach dem Verbraucherwiderruf – Konsequenzen?

Verbraucher müssen die betroffenen Waren nach einem Widerruf gemäß der Vorschriften des Verbraucherwiderrufsrechts binnen 14 Tagen an den Händler zurücksenden. Doch was geschieht, wenn sie dies nicht oder verspätet tun? Welche Rechte stehen Händlern dann zu? In diesem Beitrag stellt die IT-Recht Kanzlei die Handlungsmöglichkeiten der Händler vor.

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Wiederrufsfrist um einen Tag verpasst

Beitrag von Lisa
22.09.2017, 14:08 Uhr

Hallo liebes Team der IT-rechts-Kanzlei,

ich habe einen besonderen Fall. Ich habe in einem Onlineshop Kleidung auf Rechnung bestellt. Allerdings musste ich aufgrund der falschen Größe alle Artikel wieder zurück schicken. Leider habe ich die Widerrufsfrist um einen Tag überzogen und das Paket erst am 15.ten Tag statt am 14.ten Tag bei der Post aufgegeben. Der Händler hat das Paket angenommen aber besteht nun darauf, das ich die Ware abhole bzw. auf eigene Kosten wieder geschickt bekomme und dann natürlich auch die offene Rechnung begleiche. Er weicht nicht von seiner Forderung ab. Muss ich die Kleidung tatsächlich zurück nehmen?

Ihr würdet mir mit einer Antwort echt weiterhelfen!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 11 Kommentare vollständig anzeigen

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    Wenn mir eine im Internet bestellte Ware nicht gefällt, nicht paßt oder dgl. widerrufe ich SOFORT und schicke die Ware auch unverzüglich zurück. Warum 2 oder gar 3 Wochen warten. Hier muß ich auch einmal eine Lanz für die Händler/Verkäufer brechen.

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