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Leserkommentar zum Artikel

Neue EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft

Die seit dem 1.8.2017 geltende EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung löst die zuvor geltende Richtlinie ab. Die bisherigen Verordnungen zu den verschiedenen Produktgruppen in Form von delegierten Rechtsakten, die die Details zu den Anforderungen an die Etiketten regeln, bleiben zwar vorerst in Kraft, werden aber schrittweise durch neue Verordnungen ersetzt. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, welche neuen Pflichten bereits ab dem 01.08.17 gelten und welche künftigen Pflichten zur Energieverbrauchkennzeichnung der verschiedenen Produktgruppen auf Sie zukommen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag im Antwort & Frage- Format.

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Label in Papierform

Beitrag von Bettina Grabher
22.09.2017, 10:45 Uhr

Hallo,

vielen Dank für den Überblick über die neue Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung. Was in der Verordnung ja ebenfalls enthalten ist, ist dass der Hersteller das Etikett in Papierform dem Produkt beilegen muss. Ist "in Papierform" auch genauer definiert? Oder reicht hier ein normales A4 Blatt, auf dem das Label aufgedruckt ist?

Vielen Dank, Bettina Grabher

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

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