Aktuell abgemahnt: Fehlende Angaben zum Spektrum bei energieverbrauchsrelevanten Produkten
Seit dem 01.08.2017 gilt die neue EU-Verordnung 2017/1369, welche für Online-Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt - dazu gehört insbesondere auch der Hinweis auf das Spektrum der auf dem Energielabel verfügbaren Effiezienzklassen. Abmahnungen etwa des "Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe" sind in dem Zusammenhang derzeit in Umlauf.
Umsetzung bei Amazon/Ebay
Beitrag von Andreas Ribniger
15.09.2017, 19:13 Uhr
Mich würde einmal interessieren, wie es, besonders bei Amazon/Ebay Übersichtsseiten, umgesetzt werden soll? Dort habe ich leider kaum eine Möglichkeit, das Spektrum textlich im Titel unterzubringen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Wo im Webshop angeben? von Markus, 15.07.2019, 15:27 Uhr
Genügt die Information zu EEK und Spektrum auf der Artikelseite, oder müssen diese Infos auch auf den Artikellisten sprich Kategorieseiten dargestellt sein?
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