Leserkommentar zum Artikel Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Darf nach dessen „Ablaufen“ die Ware überhaupt noch verkauft werden?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz „MHD“) ist lebensmittel-kennzeichnungsrechtlich „ein alter Hut“. Seit Langem finden sich auf der Mehrzahl der Lebensmittelverpackungen Angaben wie „Mindestens haltbar bis siehe Deckel“ etc.pp.

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Kompletter Unsinn

Beitrag von christo
02.11.2009, 21:26 Uhr

Das was die verehrte Kommentatorin Rita S. da absondert, ist natürlich kompletter Schwachsinn, der allenfalls mit einem mangelnden juristischen Verständnis zu entschuldigen wäre.

Natürlich ist der "normale" Verbraucher sehr wohl in der Lage zu unterscheiden, ob eine Ware bis zu einem bestimmten Termin verbraucht werden muss - deshalb auch "VERBRAUCHSdatum" - oder lediglich die zugesicherte Eigenschaft ihre Grenze "MINDESThaltbarkeit" findet.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Verbrauchsdatum bzw. Mindesthaltbarkeit von Rita S., 26.10.2009, 18:08 Uhr

    Guten Tag! Ich habe soeben mit großem Interesse Ihren Artikel zum Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbauchsdatum gelesen. Den Unterschied wird der Laie wohl gar nicht bemerken können, da die Begriffe im alltäglichen Leben synonym genutzt werden. Mir scheint, als ob hier nur eine künstliche (Markt)Lücke... » Weiterlesen

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