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Das OLG Hamm (Urteil vom 21.07.2009 ;Az.: 4 U 62/09) hatte zu entscheiden, ob Hörgeräte-Attrappen in Fensterauslagen ein Anbieten von Waren darstellt und die Bestimmungen der Preisangabenverordnung hierfür Geltung beanspruchen.
Beitrag von Herbert G.
30.10.2009, 09:38 Uhr
Da kann man dem Gericht nur zu seiner Entscheidung gratulieren. Ich als Betroffener kenne nämlich das Ärgernis, dass man im Schaufenster einen "ersten(Preis)Überblick erhaschen will, aber wegen fehlendem Preisschild dann doch in den Laden muss. Leider ist dort oft viel zu wenig Personal für viel zu viele Kunden zuständig. So ist man gezwungen,eine halbe Ewigkeit im Laden zu sein, nur um eine Preisinformation zu erhalten.
Ich glaub`, ich hör` nicht richtig: Die PAnGV gilt auch für Hörgeräte-Attrappen! von 28.10.2009
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