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Das Landgericht Stuttgart hat am 22. Oktober 2009 ein Urteil verkündet, mit dem der Eilantrag der die Rechte des am 25. Juni 2009 verstorbenen Popstars Michael Jackson wahrnehmenden Kläger zurückgewiesen wurde, ein für Anfang November in Stuttgart angekündigtes Konzert eines Doubles des verstorbenen Künstlers zu verbieten.
Beitrag von Jacko-Fan
30.10.2009, 08:40 Uhr
Wie ist man denn mit den Jacko-Doubles noch zu seinen Lebzeiten umgegangen? Schießlich verdiente sich schon immer eine ganze Branche ein kräftiges Zubrot nur durch den Namen: Michael Jackson und seine Einzigartigkeit...? Wäre interessant zu wissen, um einen Rückschluss auf die jetzige Situation ziehen zu können...
Kein Verbot der Michael Jackson Double Show: Durch das Landgericht Stuttgart von 29.10.2009
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