Jugendschutz durch Abgabeverbot: Keine Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas mit und ohne Nikotin an Minderjährige
Kürzlich wurde eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Im Zentrum der Reform steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gesundheitsgefahren, die durch den Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas ausgelöst werden. Durch die bisherige Regelung in § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wird nur die Abgabe von Tabak und tabakhaltigen Produkten an Minderjährige verboten. Dieses Verbot soll in Zukunft auf nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten sowie elektronische Shishas erweitert werden. Hierzu hat die Bundesregierung Änderung des § 10 JuSchG beschlossen, die derzeit im Bundestag diskutiert wird und von diesem noch verabschiedet werden muss.
Verkauf von Shisha Pfeife an Minderjährige
Beitrag von Werner Süße
18.08.2017, 21:59 Uhr
Heute habe ich bei meiner 17 jährigen Tochter eine verpackte, aber schon benutzte Shisha Pfeife mit Zubehör gefunden, die ihr von einem renommierten Tabakwarenladen in Kiel verkauft worden ist. Es ist noch das Preisschild von fast 100 Euro drauf. Habe ich die Möglichkeit, das Teil dem Geschäft wieder zurück zu geben, oder ihnen eine Anzeige anzudrohen wegen den Verkauf an Minderjährige ohne Alterskontrolle? Ich verstehe es sowieso nicht so ganz. Meine Tochter hasst Zigarettenqualm. Wir rauchen nicht in der Wohnung geschweige denn im Auto., und jetzt auf einmal sowas?
Mit freundlichen Grüßen
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Sogar ein Wandstecker und Plastikflaschen steht bei Ama..on unter Jugendschutz, ist das ein Witz? von Melanie, 02.05.2016, 04:07 Uhr
ich bin umgefallen: darf ein Jugendlicher jetzt noch nicht mal mehr einen harmlosen Wandstecker kaufen? Was ist mit ladegeräten allgemein? Ein Passthrough Ego Akku läd zb. ein Bekannter mit nem Handykabel auf: stehen Handykabel auch unter Jugendschutz? ich dachte nur Akkus, verdampfer und... » Weiterlesen
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Doppelprüfung von Hubert, 05.04.2016, 09:47 Uhr
Hallo zusammen, gibt es dazu schon Informationen, wie genau die Prüfung im Shop erfolgen muss? Reicht es evtl. im Shop das Geburtsdatum abzufragen und bei der Zustellung das Alter zu prüfen? Viele Grüße
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und zubehör? darf ich jetzt keine Plastikflaschen mehr kaufen oder wie? von Sandra G., 03.04.2016, 19:44 Uhr
ich kann nirgends entnehmen, ob Zusatzartikel für E-Zigaretten mitbetroffen sind, ich kaufe nämlich für mein Hobby gerne diese Plastikflaschen, die als leere Liquidflaschen angeboten werden, da mische ich dann meine Öle rein, davon fällt doch keiner tot um, da steht jetzt teilweise aber ab 18... » Weiterlesen
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