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Wasserstoffperoxidhaltige Produkte mit einer Konzentration von mehr als 12 % dürfen über den Versandhandel nicht mehr an private Endverbraucher abgegeben werden. Dies wird insbesondere Online-Shops für Schwimmbadpflege betreffen, die Wasserstoffperoxid als Alternative zur chlorhaltigen Wasserpflege anbieten.
Beitrag von Anony
25.08.2008, 08:45 Uhr
Wie soll man eigentlich bei diesem Rechtsdschungel noch den Überblick behalten? Ich fass es nicht!!!
Neuregelung der ChemVerbotsV: Handel mit wasserstoffperoxidhaltigen Produkten wird erschwert von 22.08.2008
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