Paypal - lieber nicht!
Immer häufiger erreichen uns Beschwerden von ebay-Verkäufern, denen aus unerfindlichen Gründen ihre Paypal-Konten gesperrt wurden. Nun kommen sie nicht mehr an ihr Geld, können keine weiteren Geschäfte abwickeln. Und warum das Ganze? Das wissen die Betroffenen auch nicht so recht. Die Auskünfte sind dünn, die Begründungen wenig nachvollziehbar.
@Herbert K. und die "Käuferschutzfalle"
Beitrag von August Berger
04.08.2017, 00:38 Uhr
@ Herbert K.
Es gibt keine "Käuferschutzfalle" bei PayPal auf Käuferseite. Bestenfalls auf Verkäuferseite. Sie schreiben, dass Sie für 750 Euro einen Artikel gekauft und eine Stunde später, nachdem die Zahlung erfolgt war, storniert haben. PayPal hat nun trotzdem die 750 Euro von Ihrem Konto abgebucht.
#1 Das ist vollkommen korrekt so, denn eine Lastschrift lässt sich nicht einfach "stoppen". Offenbar haben Sie nicht die Hintergrund Info dazu. im SEPA Raum wird eine Überweisung und auch eine Lastschrift innerhalb von Sekunden, evtl. wenigen Minuten zwischen den Geldinstituten übermittelt und somit ausgeführt. Die Institute stellen dann Ihrerseits diese Ausführung mit einer entsprechenden "Wertstellung" auf Ihrem Konto meist am Folgetag dar. Da ist also rein zeitlich nach einer Stunde schon nix mehr zu stoppen, da bereits längst ausgeführt. Desweiteren wird PayPal das Guthaben (was durch die Erstattung seitens des Verkäufers nun auf Ihrem PayPal Konto ist, etwa 7-10 Tage einfrieren. Auch das hat seinen Sinn, denn PayPal kann nicht wissen ob Ihr Konto überhaupt gedeckt ist und das abgebuchte Geld auch bei PayPal ankommt. Oder Sie evtl. die Lastschrift zurück geben und es somit nach ein paar Tagen widerrufen wird. Die meisten Lastschriften, die aus Sicht des "Belasteten" nicht richtig sind, werden nämlich sehr schnell widerrufen. Und so hat sich PayPal eben die rund 10 Tage Einbehalt dieses Geldes genehmigt. Ein (freundlicher) Anruf beim Support kann das entsprechend auf etwa 3 Tage reduzieren. (Eigene Erfahrung).
Was die "Käuferschutzfalle" angeht: Sowas gibt es bei PayPal definitiv nicht. Andersrum passt es eher: "Verkäuferschutzfalle" passt pesser. Als Verkäufer muss man nämlich hoffen, dass der Käufer auch 100% zufrieden ist und nicht einen "Artikel weicht von Beschreibung ab" meldet. Und wenn er das verliert kann der Käufer nocht einen "Einspruch" gegen die Entscheidung einlegen, der auch meist zu Gunsten des Käufers entschieden wird, auch wenn überhaupt keine Gründe dazu vorliegen anders zu entscheiden. PayPal macht das gerne mal wenn der Käufer nur harteneckig bleibt und genug nervt. (Ist PayPal ja egal ob der Verkäufer das Geld am Ende bekommt, Hauptsache der Käufer belegt nicht zuviel "Human Resources", also persönliche Support Zeit. Und wenn der Grund für den als abweichend gemeldeten Artikel doch zu harrsträubend ist, so dass selbst PayPal nicht zu Gunsten des Käufers entscheiden kann, dann kann der Käufer immer noch als dritte und letzte (sicher wirksame) Möglichkeit einen Kreditkarten Einspruch beim seinem Kartenausgeber machen (Visa/Master/AE etc.) Den gewinnt der Käufer immer und dem Verkäufer werden noch 30 Euro Service Pauschale oben drauf gehauen. Ganz egal wie irrsinnig das Anliegen des Käufers war, ganz egal. Ich habe schon Fälle selbst erlebt, bei denen Ein Käufer sich darüber beschwert hat, dass auf dem Originalkarton des Artikels (Ein Schreibtisch) ein Versandaufkleber angebracht war, da er mittels Spedition nunmal im Originalkarton auf Palette verschickt wurde. Das nahme der Käufer zum Anlass einen abweichenden Artikel zu melden. Er verlor beide PayPal Konflikte (Fall und Einspruch) aber gewann den Kreditkarten Einspruch und musste den Artikel nicht mal zurück senden (da Speditionsware). Ergo: Totalverlust Ver also als Käufer bei PayPal von "Falle" für sich spricht, der hat definiv keine Ahnung von was er da überhaupt redet, denn es ist genau anders rum. Somit ist meine Meinung als VK PayPal meider, als Käufer PayPal nutzen (lieder machen das auch (zu)viele.
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