Ab dem 13.06.2014: Wer trägt das Risiko von Beschädigungen und Verlust bei der Rücksendung von Waren nach dem Widerruf?
Geht nach dem Widerruf eines Verbrauchers bei der Rücksendung der Ware zum Verkäufer etwas schief, etwa weil die Ware beschädigt wird oder verloren geht, stellt sich die Frage: wer trägt den Schaden? Muss der Verbraucher Wertersatz zahlen oder hat am Ende der Händler den Schaden? Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Vorschriften zur Gefahrtragung nach altem und neuem Verbraucherwiderrufsrecht.
about you
Beitrag von Nina f
28.07.2017, 14:11 Uhr
hallo, ich habe ein paar Sachen per aboutyou bestellt. habe anprobiert und ALLE zurückgeschickt: Am nächsten Tag bekomme ich email mit Bestätigung zum Retoureneingang. An dem Tag haben sie 2 Sachen aber unberücksichtigt gelassen.
Am nächsten Tag kommt email, wo sie noch Retoureneingang von einer Sache bestätigen. Bleibt aber noch offene Rechnung für eine Sache... ? OBWOHL ICH ALLE SACHEN KOMPLETT IN EINEM KARTON EINGEPACKT UND GESCHICKT HABE...
jetzt bekam ich schon 3. Mahnung. Habe da angerufen und habe solche Nachricht gerade erhalten: ''Leider wurde uns durch Ihren Online-Händler die vollständige Retoure der Ware zum Verwendungszweck DG14blabla bisher nicht übermittelt.
Uns liegt eine Retourenbestätigung in Höhe von 133,97 EUR vom xxxvor. Somit besteht noch eine Forderung für diesen Verwendungszweck in Höhe von 59,99 EUR, zzgl. 13,00 EUR Mahngebühr.
Wir bitten Sie sich bezüglich der Retourenklärung daher direkt mit Ihrem Online-Shop in Verbindung zu setzen, da RatePAY als Rechnungsinhaber ausschließlich für die Zahlungsabwicklung zuständig ist und keinen Zugriff auf die logistischen Daten Ihres Händlers hat.
Sobald Ihr Online-Händler die Retourenmeldung nachgeholt hat, wird der entsprechende Betrag in unserem System verrechnet.
Sollten Sie keine weitere Retoure veranlasst haben, bitten wir Sie den offenen Rechnungsbetrag in Höhe von insgesamt 72,99 EUR zu überweisen.
Hierfür haben wir Ihnen eine Mahnsperre von 14 Tagen eingerichtet.
habe da angerufen, sollen sich melden.
wenn sie irgendwie das nicht finden, muss ich das wirklich bezahlen, obwohl ich es wirklich nicht behalten habe?
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