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Leserkommentar zum Artikel

Problem: Ist die Nutzung einer Internetseite wie kino.to, auf welcher kostenlos aktuelle Kinofilme durch Streaming angesehen werden können, rechtlich zulässig?

Auf www.kino.to kann man sich kostenlos viele, teilweise sogar aktuelle Kinofilme durch Streaming anschauen. Viele Nutzer dieser Seite sind sich jedoch unsicher, ob die Nutzung für sie legal ist.

» Artikel lesen


Streamen/ also schauen einer Serie auf bs.to legal oder nicht?

Beitrag von Kay
26.07.2017, 00:13 Uhr

Ich hab auch ne Frage dazu: wenn ich auf bs.to meine Lieblingsserie oder sowas anschauen will, mach ich mich dann strafbar und wird das strafrechtlich verfolgt oder ist das sowas wie eine Art "Grauzone"? Ein Kumpel von meinem Bruder meinte mal, solang man sich auf der Seite nicht dafür anmelden oder dafür bezahlen muss, wäre es ok, aber ob das stimmt? (man bedenke, er ist IT'ler x33)

mit freundlichen Grüßen

Kay

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 11 Kommentare vollständig anzeigen

  • legal? von was denn nun, 17.12.2017, 21:25 Uhr

    Könnte man das auch einfacher beantworten????? Ist das anschauen der Filme jetzt legal ? oder nicht.

  • Bs.to von Gregor Meyer, 22.01.2016, 16:11 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur Streaming Seite bs.to. Da laufen sehr viele alte Serien (80 und 90er Jahre, bzw auch neue Serien aus den 2000) Ist dieses legal, wenn ich das heimischen Laptop streame ? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen G.Meyer

  • Ist das Streamen/Anschauen von TV-Serien legal? von Tanita, 02.05.2012, 08:38 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren, sehen Sie die Rechtslage als identisch an, wenn es sich um gestreamte TV-Serien handelt, nicht aber um Kinofilme? Ich würde mir gern eine Sitcom auf deutsch ansehen, die noch nicht auf DVD gekauft werden kann. Sie lief im Fernsehen, wurde aber abgesetzt. Jemand... » Weiterlesen

  • Legal von IT-Recht Kanzlei, Patrick Prestel, 01.07.2010, 17:19 Uhr

    Sehr geehrte Leser, ich darf Bezug nehmen auf den Kommentar des Besuchers "Olaf". Wie bereits am Ende des Beitrags erwähnt, können eine zivilrechtliche Schadensersatzhaftung sowie ein strafrechtliches Verfahren Sanktionen sein. Konkrete gerichtliche oder außergerichtliche Verfolgungen sind... » Weiterlesen

  • Legal von Olaf, 24.06.2010, 23:45 Uhr

    Guten Tag, vielen Dank für Ihre rechtliche Einschätzung. Persönlich habe ich die seite noch nicht benutzt, weil ich mir einen aktuellen Film lieber im Kino ansehe. Aber das tut nichts zur Sache. Interessant wäre es jedoch, ob die Frage der Legalität dieser Seite überhaupt einmal richterlich... » Weiterlesen

  • Ergänzung von Patrick Prestel, IT-Recht Kanzlei, 04.03.2010, 14:20 Uhr

    Sehr geehrte Verfasser der Kommentare, vielen Dank für das rege und kritische Beurteilen unserer Artikel, wovon die IT-Recht Kanzlei immer wieder profitiert. Ich möchte den Artikel insoweit ergänzen, als meines Erachtens § 44a UrhG vorliegend nicht einschlägig ist. Denn es liegt weder eine... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 03.03.2010, 00:34 Uhr

    @voriger Unbekannt: Richtig, das ist der anerkannte Unterschied zwischen Arbeitsspeicher und Cache - bei der Zwischenspeicherung im Arbeitsspeicher handelt es sich ohne Zweifel um eine "technisch notwendige" Vervielfältigung "ohne eigenständige wirtschaftliche Bedeutung". Hätte man allerdings... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 02.03.2010, 19:39 Uhr

    Da kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. § 44a UrhG dürfte hier im Rahmen der Prüfung übersehen worden sein. Anders dürfte das Ergebnis jedoch bei Verwendung des progressive downloads ausfallen, bei dem tatsächlich eine permanente Kopie, wenngleich in einem temporären Ordner erstellt wird.

  • kann doch nicht sein von Unbekannt, 02.03.2010, 17:43 Uhr

    Woher soll ein Internetnutzer wissen ob der Webseitenbetreiber einen Lizenzvertrag mit dem Hersteller hat? Das weiss ich auch nicht bei uTube oder RTL oder andere Portale....

  • Ohne Titel von Unbekannt, 02.03.2010, 14:45 Uhr

    Bei aktuellen Kinofilmen erscheint mir das logisch. Gilt das gleichfalls für alte Filme / Serien, die schon längst im Handel sind? Muss der Nutzer auch dann davon ausgehen, dass keine Rechte zur (kostenlosen) Veröffentlichung bestehen?

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