Tumblr: Anleitung zur Einrichtung eines Impressums
Wer ein Telemedium geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken für eigene Inhalte nutzt, muss nach §5 Abs. 1 TMG zwingend ein Impressum vorhalten. Mittlerweile ist gerichtlich vielfach bestätigt worden, dass dieser Pflicht auch gewerblich betriebene Social-Media-Profile unterfallen. Gerade hier kann sich die Einbindung eines rechtssicheren Impressums aber als schwierig erweisen. Im folgenden Beitrag soll daher dargestellt werden, wie die Anbieterkennzeichnung in Accounts des Blogging-Dienstes Tumblr eingerichtet werden kann.
Impressum erstellt
Beitrag von Katja Nonnenkamp-Klüting
22.07.2017, 13:01 Uhr
Haben Sie vielen Dank für diese sehr ausführliche und gut zu befolgende Anleitung. So hat es nur wenige Minuten gedauert, das IMpressum bei meinem Blog einzufügen.
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Perfekt - Danke! von Heike Lorenz, 14.04.2018, 14:17 Uhr
Ach super - so ging es wirklich ganz leicht! Verbleibt nur noch eine Frage: müssen wir ab Mai auch eine Datenschutzerklärung in Tumblr integrieren? Wüsste nämlich gar nicht, was ich da reinschreiben soll, da ich ja nicht weiß, wie & wo & warum tumblr die Daten speichert... Viele Grüße Heike... » Weiterlesen
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Geschäftsmäßige Nutzung? von Michael, 19.10.2017, 21:13 Uhr
Vielen Dank für den tollen Beitrag. Mich würde allerdings noch interessieren, was genau unter der Begrifflichkeit "geschäftsmäßige Nutzung" zu verstehen ist. Heißt das, ich brauche nur das Impressum, wenn ich mit den Inhalten meines Blogs in irgendeiner Weise Geld verdiene? Beste Grüße und meinen... » Weiterlesen
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