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Die Firma electronicland24 mahnt nach wie vor zahlreiche Online-Händler ab, die angeblich gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verstoßen. Was viele Händler nicht wissen: Auch Haushaltslampen können kennzeichnungspflichtig im Sinne der EnVKV sein.
Beitrag von R.J.
13.10.2009, 21:16 Uhr
Mich würde interessieren, ob LED Leuchtmittel
auch unter die ENVKV fallen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Gilt die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Lampen, die als Teil eines Gerätes vermarktet werden, dessen Hauptverwendungszweck nicht die Erzeugung von Licht ist, auch noch wenn ich die Verordnung 244/2009 aus der ErP (Energy-related products)-Richtlinie anwenden muss?
können wir noch vor der Kennzeichnungspflicht eingekaufte und somit nicht klassifizierte Lampen weiterhin im Onlineshop anbieten und vertreiben ?
Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung besteht generell nicht bei Gebrauchtgeräten (vgl. § 3 II EnVKV).
Mich würde interessieren, ob die Ettiketierung auch für von mir als Händler angebotene "gebrauchte" Lampen gilt. Diese sind 30 bis 80 Jahre alt. Gibt es dazu Informationen?
Nicht vergessen: Energieetikettierung für Haushaltslampen von 10.12.2008
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