Spieglein,Spieglein: Verwechslungsgefahr bei wortidentischen Wort-/Bildmarken trotz Bildunterschied
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 20.01.2011, I ZR 31/09), dass bei zwei gleich klingenden Wort-/ Bildmarken Marken nur in seltenen Ausnahmefällen davon ausgegangen werden kann, dass keine Verwechslungsgefahr vorliegt – auch wenn sich die jeweiligen Bildbestandteile deutlich unterscheiden.
Definitionslücken
Beitrag von Felix Küster
27.06.2017, 17:39 Uhr
Guten Tag,
in Ihrem Artikel erwähnen SIe den Fall für Wort- /Bildmarken. In dieser Schreibweise bleibt mmn. offen, ob es sich um eine reine Wortmarke, Bildmarke oder eben eine Kombination = Wort&Bildmarke/ Wort- /Bildmarke handelt. Dies könnte relevant sein für den Fall, dass ein Kläger (Wort- /Bildmakre) z.B. eine reine Bildmarke angreift, da diese im Aktenverzeichnis gleich eingetragen ist und auch die gleichen Buchstaben im Bild aufweist. Dennoch handelt es sich in diesem Falle um eine Bildmarke, ohne phonetische Eintragung. Ein Angriff basierend auf phonetik erscheint hinfällig? Wie ist Ihre Meinung hierzu, für den Fall, dass sich grafisch klare Unterschiede zeigen? Es wäre ein Freifahrtsschein für Klagen.
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