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In Deutschland existieren zahlreiche Vereine, die es sich zum Ziel gemacht haben, den Wettbewerb zu regulieren und Marktteilnehmer vor unlauteren Wettbewerbshandlungen zu schützen. Nicht selten bedienen sich solche Vereine des Mittels der Abmahnung um Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Den Händlern droht bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht also nicht nur Ungemach von Mitbewerbern. Dies zeigen auch zwei aktuelle Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei vorliegen.
Beitrag von Peter
07.10.2009, 01:48 Uhr
Ist bekannt, wie viele Händler von der Vereinigung Kritischer Verbraucher e.V. abgemahnt wurden?
vG, Peter
Auch Vereine können abmahnen! von 28.08.2008
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