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Leserkommentar zum Artikel

FAQ: Neues Verpackungsgesetz

Ab 2019 gelten neue gesetzliche Regelungen für das Inverkehrbringen, die Rücknahme, Sortierung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen. Das Verpackungsgesetz (VerpackG), mit dem diese neuen Vorgaben eingeführt werden, hat am 12. Mai 2017 den Bundesrat passiert und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Es löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung ab. Das Gesetz soll zu mehr und besserem Recycling von Verpackungsabfällen sowie einer besseren Kontrolle/einem besseren Vollzug führen. Die wichtigsten Änderungen haben wir in unseren FAQ für Sie zusammengestellt.

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Wann entziehen wir unseren Politikern die Lobbyarbeit

Beitrag von Gastxxx
21.05.2017, 21:56 Uhr

Denn nichts anderes tun sie seit Jahren. Als wären sie nicht vom Volk gewählt sondern die Beauftragten irgendwelcher Firmen. Anders kann man solche Entscheidungen nicht mehr verstehen. So ganz nebenbei werden auch noch ein paar Beamtenstellen geschaffen. Es reicht! Was soll dieser Mist jetzt wieder bringen. Bereits jetzt müssen alle Onlinehändler eine Zertifizierungsnummer nachweisen und diese auch veröffentlichen. Worin besteht also der Sinn einer weiteren Stelle? Nun damit für eine Firma eine Grundlage geschaffen wird andere Firmen auf zu kaufen, kleine Händler per Abmahnanwälten ab zu zocken und auch einer weiteren Beamtengeneration einen Platz zu beschaffen. Deshalb wird kein einziges Blatt Papier mehr recycelt oder ein Baum weniger gefällt. Solche Sachen wie dieses neue Gesetz wird still, heimlich und leise durch gewunken. So wird das Volk vor vollendete Tatsachen gestellt. Pfui!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Nicht neue von Ex, 09.02.2018, 13:36 Uhr

    Wer wie zu lizenzieren hat ist im wesentlichen gleich geblieben  Deshalb ist die geäußerte Kritik falsch. Wer in der Vergangenheit rechtswidrig Produkte verkauft hat deren Verpackung nicht lizenziert wird auch zukünftig ein Problem haben.

  • Verpackungsverordnung von Lörch, 26.10.2017, 18:11 Uhr

    Muss ich bei FBA auch am Verpackungssystem teilnehmen. Da ich die Verpackung ja nicht in Verkehr bringe, sonder amazon.

  • Hat auch was Gutes von Shopbetreiber-Gast, 25.05.2017, 13:18 Uhr

    @ Twinnie: im Prinzip "ja", aber nur wenn Sie in erster Linie Hersteller wären. Als reiner Händler sind Sie das i.d.R. ja nicht. Also muss zukünftig der Hersteller die Verpackung(en) lizenzieren, und das dann ab 2019 auch tatsächlich dokumentieren. Und das ist das eigentlich Gute daran, wie ich... » Weiterlesen

  • Herr von Twinnie, 22.05.2017, 18:13 Uhr

    Nur das ich das richtig verstehe... ich muss also jede Originalverpackung eines Artikels sowie auch die Transportmaterialien (Karton, Füllmaterial) einzeln abwiegen und dann meinen Gesamtverbrauch z.B. für ein Jahr zusammenrechnen und eine Lizenz dafür erwerben? Wurde auch irgendwo erklärt wie das... » Weiterlesen

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