VG Köln: CBD-Tropfen sind ein zulassungspflichtiges Arzneimittel
Auf dem europäischen Markt florieren Hanfprodukte, die ohne nennenswerten THC-Gehalt frei von psychoaktiven Wirkungen positiv auf die Gesundheit des Anwenders einwirken sollen. Besonders gefragt ist Öl aus Cannabidiol zur nahrungsergänzenden Einnahme. Dass es sich bei CBD-Öl aber nicht nur um ein Nahrungsergänzungsmittel, sondern vielmehr um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt, beschied nun das VG Köln. Lesen Sie mehr zum Urteil.