Kennzeichnung von Leuchten im Online-Handel: Gravierende gesetzliche Widersprüchlichkeiten
Die Kennzeichnung von Leuchten unterfällt grundsätzlich dem Regelungsbereich der EU-Verordnung Nr. 874/2012, die mit Wirkung ab dem 01.03.2014 weitgehende Informationspflichten für Händler vorsieht. Für den Bereich des Online-Handels wurde diese durch die EU-Verordnung Nr. 518/2014 abgeändert und um ein vermeintlich zusätzliches Pflichtenprogramm erweitert. Dabei hat der europäische Gesetzgeber jedoch den Regelungsumfang des originären Rechtsaktes offensichtlich außer Acht gelassen und mithin inhaltlichen Überschneidungen, Wertungswidersprüchen und Rechtsunsicherheit die Tore geöffnet. Im folgenden Beitrag zeigt die IT-Recht-Kanzlei die folgenschweren Probleme auf, mit denen sich Online-Händler von Leuchten durch das Zusammenspiel aus Ausgangs- und Ergänzungsverordnung nunmehr konfrontiert sehen.