Wo bereits die geltenden Widerrufsmöglichkeiten von Verbrauchern im Fernabsatz für Händler nicht selten eine Belastung darstellen, erweist es sich als ungleich größeres Ärgernis, wenn der Verbraucher diese Rechte in Anspruch nimmt und sodann eine beschädigte oder abgenutzte Sache retourniert. Zwar sieht das Widerrufsrecht hier grundsätzlich einen Wertersatzanspruchs des Händlers vor. Unklar ist aber meist, was in diesem Rahmen in Abzug gebracht werden kann, welchen Voraussetzungen der Wertersatz unterliegt und wie er geltend gemacht werden kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wertersatzpflicht des Verbrauchers im Widerrufsfall finden Sie nebst hilfreichen Muster-Formulierungen in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.