Alleinstellungswerbung mit "einzigem professionellen Online-Shop“ zulässig?
Um sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung auszusetzen, muss Alleinstellungswerbung erweislich wahr sein. Wie ist vor diesem Hintergrund die werbende Hervorhebung des Betriebs des „einzigen professionellen Online-Shops“ in einem bestimmten Produktsegment zu verstehen?
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