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Artikel zum Thema „Gebrauchte, Software“

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Vorsicht beim Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen!

Der Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen hat sich nicht zuletzt im Online-Handel als lukratives Geschäft herausgestellt. Dass es hierbei aber nicht immer mit rechtlich sauberen Mitteln zugeht, zeigt das Beispiel eines bekannten Lizenzhändlers, der von Microsoft verklagt wurde.

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Online-Verkauf von Software - aber rechtssicher!

Der Verkauf von Software verlagert sich immer stärker auf das Internet, zumal diese häufig nur noch in digitaler Form angeboten wird. Gleichwohl wird Software nach wie vor auch auf Datenträgern zum Verkauf angeboten. In beiden Fällen sind rechtliche Besonderheiten zu beachten.

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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung 1000 gängiger Abmahngründe

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

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Kein Ausschluss des Widerrufsrechts durch Versiegelung von CDs mit Tesa-Streifen

Das Gesetz sieht mehrere Fälle vor, in denen dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht zusteht. Einer dieser Fälle ist in § 312 IV Nr. 2 BGB geregelt. Danach besteht das Widerrufsrecht grundsätzlich nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

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