Nutzung von Google Webfonts ohne Einwilligung = Schadensersatzanspruch?
Beim Einsatz von Google Webfonts wird die IP-Adresse an Google übermittelt. Das LG München sah darin einen Verstoß gegen das Einwilligungserfordernis - und sprach einem Nutzer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Seitenbetreiber zu.
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