Abmahnfähige Urheberrechtsverletzungen durch Social Media Plugins wie Pin it? (Update)
Die in sozialen Netzwerken angezeigten Vorschaubilder von geteilten, geliketen oder gepinten Inhalten sind urheberrechtlich keineswegs unproblematisch. Die Miniaturansicht des Inhalts ist eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts. Ist derjenige, der Social Media Plugins in seine Webseite einbaut, nicht Inhaber der Rechte an den entsprechenden Inhalten, drohen Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die rechtliche Problematik und stellt mögliche Lösungen vor.