Energieverbrauchskennzeichnung: Print-Labels von Lichtquellen bis 01.03.23 austauschen
Die Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen wurde mit neuen Effizienzklassen, Energie-Labels und Effizienzklassen durch die EU-Verordnung 2019/2015 reformiert. Im Online-Bereich ab dem 01.09.2021 verpflichtend, gilt für die physische Umetikettierung auf Lichtquellenverpackung eine Übergangsfrist bis zum 01.03.2023. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Lichtquellen-Verpackungen die alten Labels nicht mehr zeigen. Welcher Handlungsbedarf für Händler sich daraus ergibt, zeigen diese FAQ.