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Eichgesetz

Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Muss auch der Lebensmittel-Online-Shop die Haltbarkeit seiner Produkte ausweisen?

Vor Kurzem wurde die Frage an die IT-Recht Kanzlei herangetragen, ob die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) im Online-Shop rechtlich verpflichtend sei. Der Verfasser hat sich interessiert an die Recherche gemacht und zur Beantwortung der Frage diese News verfasst. » Zum Artikel

Preisangabenverordnung: Wie haben Händler im Internet Preise darzustellen? – FAQ

Immer wieder erreichen die IT-Recht Kanzlei diverse Anfragen zur Preisangabenverordnung, die alle dasselbe Problem berühren: Auf welche Art und Weise hat man im Bereich des Fernabsatzes Preise für Waren oder Dienstleistungen darzustellen? Wie haben Grundpreisangaben zu erfolgen und welche Besonderheiten gelten etwa bei Preissuchmaschinen, Preisvergleichslisten oder eBay? Warum ist jeder Amazon-Händler derzeit abmahnbar? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ („Frequently Asked Questions“) der IT-Recht Kanzlei. » Zum Artikel

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BGH: Sternchenhinweis bei Preisanagben im Internet ausreichend

Abmahnung: Wegen fehlerhafter Lebensmittelkennzeichnung

Kürzlich wurde ein Online-Händler abgemahnt, der über die eBay-Plattform Komucha- und Kefir-Produkte angeboten hatte. Vorgeworfen wurde dem Händler, dass er beim Handel und Vertrieb seiner Lebensmittel gegen zahlreiche lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen habe. » Zum Artikel

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Lebensmittelkennzeichnung: Müssen Lebensmittel auch im Internet gekennzeichnet sein?

Lebensmittelkennzeichnung: Neuer Service der IT-Recht Kanzlei für Hersteller und Importeure von Lebensmitteln

Wie kennzeichnet man Etiketten von Lebensmitteln richtig? Diese Frage stellen sich viele Hersteller, Importeure oder auch bloße Vertreiber von Lebensmitteln – zumal gerade in diesem Bereich vermehrt abgemahnt wird. Die IT-Recht Kanzlei bietet deshalb einen neuen Service an: Die Beratung bei der rechtssicheren Kennzeichnung von Lebensmittel-Etiketten. » Zum Artikel

Lebensmittelkennzeichnung: Müssen Lebensmittel auch im Internet gekennzeichnet sein?

Oft wird der IT-Recht Kanzlei die Frage gestellt, ob auch im Online-Handel Lebensmittel gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) zu kennzeichnen sind. Müssen etwa bei Lebensmitteln, die dem Verbraucher in Fertigpackungen geliefert werden, bereits im Internet Stoffe und Zusatzstoffe und das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein? » Zum Artikel

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Abmahnung: Wegen fehlerhafter Lebensmittelkennzeichnung

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben - oder aber das Gericht

Dass Sammler ein eigenes Völkchen sind, ist ja bekannt. Wenn jetzt auch noch Bücher über die spezielle Sammelleidenschaft geschrieben werden, können die Auswirkungen schon mal die Gerichte beschäftigen. » Zum Artikel

Kennzeichnungspflichten: Bei Lebensmitteln im Online-Bereich

Wer im Internet mit Lebensmitteln handelt, sieht sich mit einem wuchernden Paragraphendschungel konfrontiert – die Zahl der Informations- und Kennzeichnungspflichten ist mittlerweile kaum noch überschaubar und treibt bisweilen auch recht skurrile Blüten. » Zum Artikel

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KOM (2008) 40: Ein Blick in die Zukunft der Lebensmittelkennzeichnung

Serie (Teil 6): Vergütungsmodelle bei der Beschäftigung von Freelancern

In diesem Teil der Serie der IT-Recht-Kanzlei werden die verschiedenen Vergütungsmodelle bei der Beschäftigung von Freelancern und ihre Vor- und Nachteile erläutert. » Zum Artikel

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Serie der IT-Recht-Kanzlei: Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter

Fehlende Grundpreisangaben werden abgemahnt – auf was muss man als Händler also achten?

In bestimmten Fällen sieht die Preisangabenverordnung („PAngV“) eine Pflicht zur doppelten Preisangabe vor. Das bedeutet, dass der Online-Händler sowohl zur Angabe des Endpreises sowie zur Angabe des Grundpreises verpflichtet ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt hierzu einen kleinen Leitfaden zur Verfügung. » Zum Artikel

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Achtung: Falsch platzierte Darstellungen von Grundpreisangaben werden abgemahnt

Markenverletzungsstreit – zusätzliche Hinzuziehung eines Patentanwalts rechtsmissbräuchlich

In Markenverletzungsstreitigkeiten wird oftmals von Rechtsanwälten praktiziert, dass zusätzlich zum Rechtsanwalt ein Patentanwalt zur vorgerichtlichen Abmahnung hinzugezogen wird. Auf diese Weise schießen die Kosten in die Höhe – ein ideales Druckmittel gegenüber dem Abgemahnten. Nunmehr hat das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 18.09.2007 (Az.: 15 O 698/06) dieser Praxis eine Absage erteilt. » Zum Artikel

Rechtssicher verkaufen im Online-Handel

Regelmäßig treten beim Online-Handel mit Lebensmitteln, Kosmetika und Alkohol neue gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Die wichtigsten Regelungen sollte man im Blick haben. In Zusammenarbeit mit dem E-Commerce Magazin klärt RA Max-Lion Keller, wie ein rechtssicherer Handel möglich bleibt.  » Zum Artikel

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Abmahnung: Wie werben Händler rechtssicher mit Preiswerbungsschlagwörtern (z.B. "Listenpreis")?

Bundespatentgericht entscheidet über die Eintragungsfähigkeit der Marke „SIMVA“2347

Gegen die seit dem 07. Februar 2003 unter der Nummer 302 44 791 im deutschen Markenregister eingetragene Marke SIMVA war Löschungsantrag gestellt worden, da sie sich an den International Nonproprietary Name (INN) - aus dem Englischen übersetzt: internationaler markenfreier Name - "Simvastatin" anlehne und folglich nicht eintragungsfähig sei. » Zum Artikel

Kein grundsätzlicher Löschungsanspruch gegen Domaininhaber aus Marke

Der BGH hat in seinem Urteil (Az.: I ZR 137/04) vom 19.07.2007 festgestellt, dass es keinen grundsätzlichen Löschungsanspruch gegen einen Domaininhaber aus einem Markenrecht gibt, wenn es sich bei diesem um eine juristische Person des Handelsrecht handelt. » Zum Artikel

Entscheidung des Großen Senates für Zivilsachen - Haftung für unberechtigte Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten

Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes hatte aufgrund einer Vorlage des I. Zivilsenates über die Frage zu entscheiden, ob die unberechtigte Verwarnung aus Immaterialgüterrechten wie einem Kennzeichen-, einem Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterrecht haftungsrechtliche Folgen für den Verwarner auslösen kann.(Beschluss vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04)

In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war anerkannt, dass die Verwarnung aus einem solchen Recht dann, wenn es nicht bestand oder keine hinreichende Grundlage für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch bildete, zu Ersatzpflichten des Verwarners führen kann, wenn er vor der Verwarnung Bestand und Umfang seines Rechtes nicht mit der von ihm zu erwartenden Sorgfalt geprüft hatte. Art und Umfang der Sorgfaltspflichten werden nach dieser Rechtsprechung danach bestimmt, in welchem Umfang der Verwarner auf den Bestand und die Tragfähigkeit seines Schutzrechtes vertrauen durfte. So darf er bei einem von der Prüfung durch eine Behörde abhängigen Recht wie dem Patent grundsätzlich auf dessen Bestand vertrauen; eine weitere Prüfung wird von ihm nur bei Hinzutreten weiterer Umstände wie einer anhängigen Nichtigkeitsklage oder Anhaltspunkten verlangt, die Anlass zu Zweifeln an der Aufrechterhaltung des Rechts geben. Eine Verwarnung aus einem ungeprüften Recht kann demgegenüber zu weiterer Prüfung Anlass geben. Von diesen Grundsätzen war im wesentlichen bereits das Reichsgericht ausgegangen. Sie finden ihre Rechtfertigung in den weit reichenden wirtschaftlichen Folgen, die eine solche Verwarnung aus Immaterialgüterrechten auslösen kann.

Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten bilden für den Rechtsinhaber eine einfache Möglichkeit, sein Recht über dessen rechtlichen Rahmen hinaus faktisch auszuweiten, weil der Empfänger einer solchen Verwarnung vielfach deren Berechtigung kurzfristig nicht überprüfen kann. Insbesondere wenn sich die Verwarnung an einen Abnehmer richtet, wird er zudem wegen der im Markt bestehenden Ausweichmöglichkeiten auf Produkte anderer Anbieter wie des Rechtsinhabers und seiner Lizenznehmer einer mit erheblichen Kosten und Risiken verbundenen Auseinandersetzung über Bestand und Inhalt des Immaterialgüterrechts aus dem Wege gehen. In gleicher Weise kann auch der Hersteller oder Lieferant durch die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Auseinandersetzung von einer Verteidigung berechtigter Positionen abgehalten werden mit der Folge einer faktischen Erstreckung des Schutzes aus dem Recht in Bereiche, die der Rechtsinhaber rechtlich nicht beanspruchen kann.

Der Große Senat für Zivilsachen hat entschieden, dass die Aufgabe dieser Grundsätze nicht geboten sei. Hinsichtlich der Gründe, die schon das Reichsgericht bewogen hätten, im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs den Verwarner mit Hilfe einer Sanktion zu veranlassen, vor der Aufforderung zur Unterlassung die Bestandsfähigkeit seines Rechtes und die Frage zu prüfen, ob und in welchem Umfang es eine hinreichende Grundlage für sein Begehren bilde, sei eine Änderung nicht eingetreten. Die vorgerichtliche Verwarnung könne nach Gegenstand und Interessenlage auch nicht mit der Klage gleichgesetzt werden; dass für deren Erhebung auch bei fehlender Berechtigung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes deliktsrechtlich grundsätzlich nicht einzustehen sei, lasse sich wegen der andersartigen Verhältnisse nicht auf die unberechtigte Verwarnung übertragen. Wegen der von einer Verwarnung aus Immaterialgüterrechten ausgehenden Gefahr für Wirtschaft und Wettbewerb bedürfe es weiterhin einer Sanktion in Form einer Haftungsfolge für unberechtigte Verwarnungen, die den Schutzrechtsinhaber anhalte, vor einer Unterlassungsaufforderung die gebotenen, von ihm zu erwartenden und ihm zumutbaren Prüfungen zur Berechtigung seines Verlangens vorzunehmen. Auf diese Weise würden der Schutz der geistigen Leistung einerseits und die Freiheit des Wettbewerbs andererseits, die durch die Grenzen des Schutzbereichs objektiv voneinander abgegrenzt werden, auch hinsichtlich der Mittel ihrer Durchsetzung und der Haftung für die Überschreitung dieser Grenzen ins Gleichgewicht gebracht. » Zum Artikel

Veröffentlichung der IT-Recht Kanzlei
Aktuell: "Handbuch für die IT-Beschaffung"

Handbuch für die IT-Beschaffung Dieses neue Werk bietet neben den aktuellen Rechtsgrundlagen vor allem wertvolle Unterstützung für die Praxis des "neuen" Vergaberechts, das seit Ende 2006 für die Vergabe von IT-Leistungen in Kraft getreten ist.

Kooperationspartner CMT
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IT-Recht: Seminare und Workshops 2008 In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, der c//m//t Computer- und Management Trainings GmbH, bieten wir Seminare und Workshops zum Thema IT-Recht an.