Am 01.03.2010 ist der neue und seit Langem erwartete EVB-IT Systemlieferungsvertrag veröffentlicht worden. Er ist unter www.cio.bund.de herunterladbar. » Weiterlesen
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Am 01.03.2010 ist der neue und seit Langem erwartete EVB-IT Systemlieferungsvertrag veröffentlicht worden. Er ist unter www.cio.bund.de herunterladbar. » Weiterlesen
Der Beschaffer von Informationstechnologie hat in den Verdingungsunterlagen nicht nur präzise vorzugeben, was er erwerben will. Er muss auch die vertraglichen Randbedingungen konkret vorgeben. Wie dies zu geschehen hat, ist in § 9 der VOL/A festgelegt. Nach dieser Vorschrift sind in den Verdingungsunterlagen die technischen Beschreibungen sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Vertragsbedingungen festzulegen. » Weiterlesen
Am 24.08.2007 wurde der neue EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht. Der Vertrag wurde zwar sehnsüchtig von der Beschafferseite erwartet, löste dann aber wegen seines Umfangs und seiner Komplexität , Verwirrung, Ratlosigkeit ja oft Mutlosigkeit aus. Damit die Nutzer zumindest bezüglich der häufigsten Fragen eine schnelle Antwort finden, hat die IT-Recht Kanzlei die Antworten auf diese Fragen in der folgenden FAQ-Liste aufgeführt: » Weiterlesen
<p class="picturelinks">Das Bundeskabinett hat am 5. Dezember 2007 das Konzept „IT-Steuerung Bund“, verabschiedet.Hiermit sollte die IT-Organisation des Bundes gestärkt und der Tatsache Rechnung gezollt werden, dass Informationstechnik eine zentrale Bedeutung für das Funktionieren von Staat und öffentlicher Verwaltung sowie für die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft hat. » Weiterlesen
Nach der Einführung des EVB-IT-Systemvertrages hat die öffentliche Hand nun unter Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI), beraten durch die IT-Recht-Kanzlei, einen neuen Vertragstyp entwickelt, den EVB-IT Systemlieferungsvertrag. Dieser Vertrag soll Anwendung finden, wenn die Voraussetzungen für die Verwendung des EVB-IT Systemvertrages nicht vorliegen, aber gleichwohl mehrere Leistungen, inklusive geringfügiger Anpassungsleistungen aus einer Hand beschafft werden sollen. » Weiterlesen
Der Kollege Wolfgang Kuntz,Rechtsanwalt der Kanzlei Valentin & Schmieden inSaarbrücken, besuchte am 14.02. bis 15.02.2008 in Köln das Seminar von Frau Rain Keller-Stoltenhoff über die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen). Er war sehr angetan und schrieb für die JurPC, die Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht den folgenden Bericht. » Weiterlesen
EVB-IT Systemvertrag: Die Einführung und die Aufregung um den neuen EVB-IT Systemvertrage lässt oft vergessen, dass die bisherigen EVB-IT Verträge, durchaus noch zur Anwendung kommen. Insbesondere gilt das alte Haftungskonzept. Der Folgende Beitrag will dieses Haftungskonzept, das sich für den Auftragnehmer als ausgesprochen günstig darstellt, zusammenfassend darstellen. » Weiterlesen
Der neue EVB-IT Systemvertrag hat viele hohe Wellen der Begeisterung und Entrüstung ausgelöst. Alle Kommentartoren übersahen aber, dass der Vertrag in komprimierter Form auch die Möglichkeit vorsieht, Pflege-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für das gesamte IT-System nach der Abnahme zu vereinbaren. Der folgende Beitrag will diese Wissenslücke schließen und das Augenmerk auf den EVB-IT Servicevertrag lenken, der im EVB-IT Systemvertrag als Zusatzmodul enthalten ist. » Weiterlesen
Der Einkauf von IT-Produkten durch die öffentliche Hand ist nicht nur aus technischen sondern auch aus rechtlichen Gründen sehr anspruchsvoll. Die rechtliche Herausforderung liegt darin, dass die Grundsätze der bestehenden Rechtsordnung ständig an die sich neu entwickelnde IT-Technologie angepasst werden müssen. Erinnert allein soll an den Kampf der Juristen um die rechtliche Einordnung des neuen Phänomens "Software. » Weiterlesen
Lange haben die Einkäufer der öffentlichen Hand auf den seit Jahren angekündigten EVB-IT Systemvertrag gewartet. Jetzt ist er endlich veröffentlicht und mit leichtem Erschrecken wird sein Volumen von insgesamt 78 Seiten zur Kenntnis genommen. Schon stellt sich die Frage, wie dieses Mammutwerk in die Ausschreibungsunterlagen integrieren werden soll. » Weiterlesen
In unserem Beitrag "Anwendungsbereich des neuen EVB-IT Systemvertrags" haben wir dargestellt, dass dieser Vertragstyp Anwendung findet, wenn der Schwerpunkt der Leistung im Werkvertrag liegt.Liegt aber der Scherpunkt der Leistung in der Lieferung von Standardkomponenten, also im Kaufrecht, sollen aber dennoch mehrere Leistungen inklusive geringfügiger Anpassungsleistungen aus einer Hand beschafft werden, so wird in Zukunft der noch zu erstellende EVB-IT Systemlieferungsvertrag Anwendung finden. » Weiterlesen
Die Vergabe von IT-Leistungen im öffentlichen Bereich wird in zahlreichen gesetzlichen Regelungen behandelt, die für Firmen ohne eigene Rechtsberatung oder Rechtsabteilungen nicht überschaubar sind. Chancen der Mitbewerber, Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbungv sind nur schwer zu erfassen. Oftmals schrecken mittelständische Firmen vor der Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben zurück, da die Anforderungen nicht verständlich sind. Begrifflichkeiten wie Systemvertragserstellungen mit EVB-IT, BVB oder die Vorgehensweise nach dem neuen V-Modell XT erschweren das Verständnis in diesem Bereich. » Weiterlesen
Nun liegt der neue EVB-IT Systemvertrag vor und der Beschaffer hat die Qual der Wahl. Da zur Zeit noch fünf BVB- und nun sieben EVB-IT-Vertragstypen verwendet werden, wird es nicht einfacher für den Beschaffer zu entscheiden, welchen Vertragstyp er den Verdingungsunterlagen zu Grunde legen soll. » Weiterlesen
Die IT-Recht-Kanzlei berät das Bundesministerium des Innern (BMI) bei der Erstellung von Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen. Zuletzt konzentrierten sich alle Energien auf die Entwicklung des neue EVB-IT Systemvertrages. Nun ist die Arbeit beendet und der mehrfach angekündigte und immer wieder verschobene EVB-IT Systemvertrag ist heute endlich veröffentlicht worden. » Weiterlesen
Dieses Seminar erfreut sich seit der Einführung der EVB-IT im Jahre 2000 wachsender Beliebtheit. Das Interesse und daspraktische Bedürfnis auf Seiten der Beschaffer der öffentlichen Hand und der IT-Anbieter an diesen neuen Verträgen istimmens. Dies ist verständlich, da es sich bei den EVB-IT um die Einkaufbedingungen der öffentlichen Hand imIT-Bereich handelt, mit denen der Staat seinen ständig wachsenden Bedarf an Informationstechnik regelt.
Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können... » Weiterlesen
Einen Systemvertrag sollte man nur schließen, wenn das Projektergebnis wenigstens als Konzept beschrieben werden kann. Optimal ist es, wenn die Leistungsbeschreibung im Vertrag festgelegt, also beim Vertragsabschluss vorhanden ist. Bei vielen Systemverträgen fehlt die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise. Dies geschieht oft aus Nachlässigkeit, aber in manchen Fällen ist es dem Auftraggeber nicht möglich... » Weiterlesen
Der Beschaffer von Informations-technologie (IT) wird durch Vertragsmuster unterstützt, die die Besonderheiten des Einkaufes von Informationstechnologie regeln. Zur Zeit liegt die beachtliche Anzahl von 12 dieser Vertragstypen vor. Es handelt sich dabei um sechs Vertragstypen der EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) und sechs Vertragstypen der BVB (Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte).... » Weiterlesen
Dieser Beitrag will die jetzige und geplante zukünftige Vertragssituation und die wichtigsten Änderungen der eingeführten EVB-IT aufgrund des SMG darstellen sowie die Punkte erwähnen, die der Beschaffer bei den alten Verträgen bis zur Vorlage der angepassten Verträge beachten sollte. » Weiterlesen
Der Beschaffer von Informationstechnik hat in den Verdingungsunterlagen nicht nur präzise vorzugeben, was er erwerben will. Er muss auch die vertraglichen Randbedingungen konkret vorgeben. Wie dies zu geschehen hat, ist in § 9 der der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) festgelegt. » Weiterlesen
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