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Artikel zum Thema „EVB, Dienstleistung, Ist“

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Endlich! EVB-IT liegen in englischer Übersetzung vor, nun auch für die EVB-IT Cloud

Auch wenn die EVB-IT bei europaweiten Ausschreibungen im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union bekanntgegeben werden und sich damit an alle europäischen Anbieter richten, werden sie stets lediglich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Wegen der großen Nachfrage hat sich die IT-Recht Kanzlei nunmehr dazu entschieden, bei einem renommierten Übersetzungsbüro, das sich auf Übersetzungen von deutschen Verträgen spezialisiert hat, die Übersetzung von neun der aktuellsten EVB-IT in Auftrag zu geben.

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Vergaberecht: Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb

Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist insbesondere bei der Vergabe von komplexen IT-Leistungen oft die probate Vergabeart. Das Verhandlungsverfahren ist einerseits nicht so reglementiert wie das offene oder nicht offene Verfahren. Anderseits sind bei aller Freiheit die vergaberechtlichen Prinzipien einzuhalten. Dies verunsichert manche Vergabestelle. Der folgende Beitrag stellt die Chancen und Risiken des EG-Verhandlungsverfahrens dar und bietet Hilfestellung.

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IT-Beschaffung: Die Bewerbungsbedingungen: Hinweise und Muster zur Angebotserstellung für den Bieter in den Bewerbungsbedingungen

Im vierten Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Bewerbungsbedingungen, die dem Bieter Hinweise und Muster zur Angebotserstellung vermitteln. Die Bewerbungsbedingungen sollten von Vergabestellen, die ständig Leistungen vergeben, standardisiert werden. Sie sind reine Verfahrensregeln und sollten auf keinen Fall Vertragsbestandteil werden. Das heißt der Zuschlag sollte sich nicht auch auf diese Bedingungen beziehen.

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Software aus der Cloud: SaaS, Cloud-Verträge und die neue Abhängigkeit von digitalen Dienstleistern

Software wird heute meist nicht mehr installiert, sondern als laufender Cloud-Dienst genutzt. SaaS-Verträge wirken dadurch oft einfach und flexibel – rechtlich sind sie aber anspruchsvoll: Es geht nicht nur um Nutzungsrechte, sondern auch um Verfügbarkeit, Datenschutz, IT-Sicherheit, Datenexport und die Frage, wie der Kunde am Ende wieder aus dem System herauskommt.

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