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Die gesetzlichen Mängelansprüche im Kaufrecht

LG Detmold: Ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß bei Amazon = 15.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Detmold setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 8 O 23/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich einen wettbewerbsrechtlichen Fehltritt bei Amazon erlaubt. » Zum Artikel

Bieterfragen: In einer öffentlichen IT-Ausschreibung

Bei Bieterfragen handelt es sich um das Recht eines Bieters, im Rahmen einer Ausschreibung gem. § 12 EG Abs. 8. VOL/A 2009 nach dem Versand der Vergabeunterlagen von der Beschaffungsstelle ergänzende Informationen zu erbitten. Diese Anfragen können entweder subjektiver oder objektiver Natur sein. Das heißt, entweder versteht nur der Bewerber eine Regelung in den Vergabeunterlagen nicht (subjektiv) oder die Formulierung in den Vergabeunterlagen ist objektiv aufklärungsbedürftig. » Zum Artikel

Werbung: Mit den Begriffen "Garantie" und "Gewährleistung"

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ häufig als Synonyme gebraucht, obwohl dies juristisch nicht korrekt ist. Entsprechend kommt es auch im Online-Handel immer wieder vor, dass Unternehmer ihre Produkte im Internet mit Aussagen wie „24 Monate Garantie“ oder „2 Jahre Garantie“ bewerben, obwohl sie eigentlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte oder besser, die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers meinen. » Zum Artikel

Mehr zum Thema:
BGH: Werbung von Herstellern für 40-jährige Haltbarkeitsgarantie für Produkte ist zulässig

Der Umgang mit Bieteranfragen während eines laufenden Vergabeverfahrens

Gem. § 17 Nr. 6 VOL/A Abs. 1 und Abs. 2 haben die Bewerber das Recht, nach dem Versand der Vergabeunterlagen von der Beschaffungsstelle ergänzende Informationen zu erbitten. Diese Anfragen können entweder subjektiver oder objektiver Natur sein. Das heißt, entweder versteht nur der Bewerber eine Regelung in den Vergabeunterlagen nicht (subjektiv) oder die Formulierung in den Vergabeunterlagen ist objektiv aufklärungsbedürftig. » Zum Artikel

Serie (Teil 2): Vertragstypologische Einordnung der einzelnen Vertragleistungen

In diesem Teil der Serie der IT-Recht-Kanzlei ("Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter") werden die unterschiedlichen Vertragstypen dargestellt, denen eine Vertrag mit einem Freelancer zugeordnet werden kann. Insbesondere werden die Abgrenzungskriterien herausgearbeitet. Denn die Abgrenzung z.B. eines Werkvertrages von einem Dienstvertrag ist oft sehr schwierig und beschäftigt manchmal die Gerichte bis in die höchsten Instanzen. » Zum Artikel

Mehr zum Thema:
Serie (Teil 1): Der Vertrag mit freien Mitarbeitern als AGB oder Individualvertrag?

Der EVB-IT Systemvertrag verdrängt die EVB-IT Standardverträge nicht!

EVB-IT Systemvertrag: Die Einführung und die Aufregung um den neuen EVB-IT Systemvertrage lässt oft vergessen, dass die bisherigen EVB-IT Verträge, durchaus noch zur Anwendung kommen. Insbesondere gilt das alte Haftungskonzept. Der Folgende Beitrag will dieses Haftungskonzept, das sich für den Auftragnehmer als ausgesprochen günstig darstellt, zusammenfassend darstellen. » Zum Artikel

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Entwarnung: Gewährleistungsausschluss oder Gewährleistungsverkürzung auch weiterhin grundsätzlich regelbar

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 15.11.2006 (Aktenzeichen: VIII ZR 3/06) für große Aufregung gesorgt. Das oft als überraschend bezeichnete Urteil des BGH wurde in vielen Kreisen so verstanden, dass es in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nun nicht mehr möglich sei, eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist wirksam zu vereinbaren. Dies hätte zur Folge, dass die gesetzlich vereinbarte Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Übergabe der Ware gälte. Das Urteil des BGH ist aber weder überraschend noch kann es in dieser Form verstanden werden. » Zum Artikel

Der Kauf von Hardware aus rechtlicher Sicht

Ohne Hardware (mit der entsprechenden Software) wäre unser alltägliches Leben nicht mehr vorstellbar und die meisten geschäftlichen, wissenschaftlichen und bürokratischen Prozesse undenkbar. Nur, wie spielt sich der Kauf von Hardware aus rechtlicher Sicht eigentlich ab? » Zum Artikel

Der IT Systemvertrag, Teil 5: Vertragsgestaltung

Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können... » Zum Artikel

Der Verbraucher: Überbeschützt und dennoch oft faktisch rechtlos

Der von uns gewählte Titel mag verwundern, da die Europäische Union und der deutsche Gesetzgeber in den letzten Jahren fleißig an einem sehr weitgehenden rechtlichen Schutz des Verbrauchers gewirkt haben, der inzwischen sogar soweit geht, dass er den Verbraucher auch gegen seinen Willen schützt, indem er ihm seine Vertragsfreiheit nimmt. » Zum Artikel

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Streit um AGB-Klausel: IT-Recht-Kanzlei setzt sich gegen Lufthansa AG durch

Der Kauf von Software aus rechtlicher Sicht

Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird. » Zum Artikel

Möglichkeiten der IT-Beschaffer, Hard- oder Software aus Rechtsgründen zu beanstanden

Bei Verträgen über den Erwerb von Hard- oder Software geht es letztlich um die Erbringung von Leistungen. Probleme sind dabei immer dann vorprogrammiert, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt – also „Leistungsstörungen“ eintreten. » Zum Artikel

Der Kauf von Standardsoftware aus juristischer Sicht

Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen.Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird. » Zum Artikel

Kettengewährleistung und Nutzungsentschädigung - Offene Fragen rund um den Nacherfüllungsanspruch des Käufers

Das im Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreformgesetz hat den verschuldensunabhängigen Nacherfüllungsanspruch des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache eingeführt. Gemäß § 439 BGB ist Nacherfüllung der Oberbegriff für Neulieferung oder Reparatur. Die Wahl der Art der Nacherfüllung hat der Käufer. Ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nach Wahl des Käufers bereit, stellen sich einige Fragen, die nachfolgend behandelt werden sollen. » Zum Artikel

Veröffentlichung der IT-Recht Kanzlei
Aktuell: "Handbuch für die IT-Beschaffung"

Handbuch für die IT-Beschaffung Dieses neue Werk bietet neben den aktuellen Rechtsgrundlagen vor allem wertvolle Unterstützung für die Praxis des "neuen" Vergaberechts, das seit Ende 2006 für die Vergabe von IT-Leistungen in Kraft getreten ist.

Kooperationspartner CMT
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IT-Recht: Seminare und Workshops 2008 In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, der c//m//t Computer- und Management Trainings GmbH, bieten wir Seminare und Workshops zum Thema IT-Recht an.