Nach einer Entscheidung des LG Berlins (Beschluss vom 8. Oktober 2010 Az. 16 O 458/10) ist die Verwendung eines Bildes unter Verletzung seiner Creative Commons Lizenz ein urheberrechtlicher Verstoß. Nach unserer Kenntnis ist dies die erste gerichtliche Durchsetzung einer Creative Commons Lizenz.

Creative Commons Lizenzen sind nach eigener Beschreibung der Organisation (www.creativecommons.org) festgelegte, verschiedene „Standard Lizenzen, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen“. Die Creative Commons Lizenzen werden „von den Urheber übernommen und in eigener Verantwortung verwendet, um klarzustellen, was mit den Inhalten ihrer Webseiten geschehen darf und was nicht.“ Dabei gelten die Lizenzen für jedermann gleichermaßen.

Die Entscheidung

Ein Foto von Thilo Sarazin, welches die Klägerin hergestellt hatte und dessen Urheberin sie folglich war, wurde auf der Homepage der Beklagten verwendet.
Die Klägerin hatte die Verwendung des Bildes unter die Creative Commons Lizenz "Attribution Share Alike 3.0 Unported" gestellt. Danach konnte jedermann das Foto unentgeltlich verwenden, wenn er auf den Urheber hinwies und die Lizenzbedingungen beifügte.
Nachdem die Beklagte diese Vorgaben nicht beachtete, war das Gericht der Ansicht, dass die Beklagte kein Nutzungsrecht erworben habe und folglich eine Urheberverletzung begründet sei.

Fazit:

Wer durch Creative Commons lizenzierte Werke nutzt, sollte sich unbedingt an die Lizenzbedingungen halten.

Autor:
Patrick Prestel
Rechtsanwalt

Ihr Ansprechpartner

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Rechtsanwalt

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